SONDEREIGENTUMS-VERWALTUNG

Wenn eine Wohnanlage gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt ist, soll für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ein Verwalter bestellt werden.

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung nicht selbst bewohnen, sondern vermietet haben, oder Ihnen gar mehrere Einheiten in einer solchen Wohnanlage gehören, empfiehlt es sich, auch für Ihr Sondereigentum einen Verwalter zu bestellen.
Zu der Verwaltung von Sondereigentum gehören alle Aufgaben, die der Verwalter für das Gemeinschaftseigentum auch bewältigt - hervorzuheben ist hierbei jedoch die korrekte Aufteilung der entstehenden Kosten auf die einzelnen Wohneinheiten. In welchem Maß sich der Verwalter um das Sondereigentum kümmert, ist jedem Eigentümer selbst überlassen und sicherlich verhandelbar.

Abschließend bleibt zu sagen, wenn Sie entweder mehrere Einheiten einer Wohnanlage haben, oder Sie die eine Wohnung nicht selbst bewohnen, ist es ratsam, einen Verwalter für Ihr Sondereigentum hinzuzuziehen. Dieser kümmert sich um alle Belange und Sie können sich über die monatlichen Mieteinnahmen freuen.